Häufige Fragen (FAQ)
Ich bin gesetzlich versichert. Übernimmt meine Krankenkasse die Therapie bei Ihnen?
Obwohl ich niedergelassen bin, besitze ich keinen Kassensitz, sodass die Therapie in der Regel seitens der Krankenkasse nicht übernommen wird. Falls Sie, trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bekommen haben oder die Wartezeit unzumutbar lang wäre, können Sie unter Umständen Ihre Krankenkasse kontaktieren und nach einer Kostenerstattung fragen. Bitte klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Krankenkasse.
Ich bin privatversichert, Beamt*in oder Referendar*in. Übernimmt meine Krankenkasse eine Psychotherapie?
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beilhilfe erstattet. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die Übernahme von Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Daher ist es vor Aufnahme einer Psychotherapie ratsam, sich in Verbindung mit Ihrer Versicherung zu setzen, um sich über die Bedingungen zu informieren.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von Individuellen Fall ab. Nach den probatorischen Sitzungen legen wir gemeinsam die Frequenz und Dauer fest. Als Orientierung: eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 24 Sitzungen à 50 Minuten. Eine Langzeittherapie kann zwischen 60-100 Sitzungen à 50 Minuten umfassen.
Was ist der Unterschied zwischen ein psychologische Psychotherapeut und ein Heilpraktiker für Psychotherapie?
Ein psychologischer Psychotherapeut hat nach einem Psychologiestudium eine mehrjährige Ausbildung (mind. 4.200 Stunden) nach dem Psychotherapeutengesetz absolviert und eine staatliche Approbationsprüfung bestanden. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann ohne Hochschulstudium eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen. Der Ausbildungsstandard von Heilpraktikern ist sehr variabel und unterliegt großen Qualitätsunterschieden.
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler?
Sie erhalten schneller einen Therapieplatz, da sie z.B. nicht auf eine Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse warten müssen.
Die Therapie bleibt anonym. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Krankenasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben oder bei einer Beatmung.
Die Kosten der Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen und werden diese übernommen?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.