Kosten
Ich behandle nach Psychotherapierichtlinien:
Ich biete Psychotherapie nach den gesetzlichen Psychotherapierichtlinien für folgende Personengruppen an:
Selbstzahler*innen
Privatversicherte
Beihilfeversicherte
Personal der Bundeswehr
Die Honorierung orientiert sich hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zur Info:
Falls Sie Selbstzahler*in sind, können die Kosten einer Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten zählen zu den Krankheitskosten, die als zwangsläufig gelten, wenn sie entweder zur Heilung beitragen oder die Krankheit erträglicher machen. Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete. Wenden Sie sich daher bei Unklarheiten oder zur Sicherheit an Ihren Steuerberater oder das örtliche Finanzamt.
Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen, wenn die Kasse dies genehmigt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen dieses Verfahrens oder alternativ über die Möglichkeit, als Selbstzahler*in die Kosten zu tragen.